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Infos und Antworten zu häufig gestellten Fragen

Informieren Sie sich ganz bequem zu den am häufigsten gestellten Fragen zu Stadttaxi Dachau

Wann sollte ich Taxi bestellen?

Sie haben eine eine längere Fahrstrecke dann bestellen Sie am Besten so früh wie möglich. Wir bemühen uns natürlich auch auf kurzfristige Bestellungen zu reagieren.

Gerne können Sie uns anrufen unter der Nummer 08131 297091 oder Sie schreiben uns eine E-Mail unter taxisdachau@gmail.com.

Zusätzlich können sie auch online auf unsere Website oder per Whatsapp bestellen.

Vorbereitung einer Krankenfahrt

Um die Formalitäten der Kostenübernahme für Sie so stressfrei wie möglich zu gestalten, unterstützen wir Sie gerne tatkräftig. Im Vorfeld benötigen wir dafür einige Unterlagen:

  • eine schriftliche Kostenübernahme der Krankenkasse ODER

  • einen Transportschein / eine Verordnung des Krankenhauses oder behandelnden Arztes

 

Bitte beachten Sie, dass auf der Verordnung bei „Art der Verordnung“ unbedingt „Taxi/Mietwagen“ angekreuzt sein muss.

Die schriftliche Kostenübernahme der Krankenkasse wird nicht benötigt, wenn auf der Verordnung (Punkt 2.) ein Kreuz in dem Bereich „“Hauptleistung, A)“ für „Krankenhausbehandlung voll- oder teilstationär“ oder „Krankenhausbehandlung vor- oder nachstationär“ vorhanden ist.

Für Serienbehandlungen erhalten Sie von uns ein Formblatt oder von der Krankenkasse. Lassen Sie sich darauf bitte Ihre Therapie-Behandlungen zu Ihren jeweiligen Terminen vor Ort bestätigen.

Wenn alle Vorbereitungen erledigt sind, übergeben Sie unserem Mitarbeiter bei der ersten Fahrt die notwendigen Unterlagen.

Wie hoch ist der Zuschlag bei Krankenfahrten mit Verordnung?

Wenn Sie im Besitz einer Verordnung zur Krankenbeförderung sind, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Zuzahlung zu leisten.

  • Jede Fahrt hat eine gesetzliche Zuzahlung von mind. 5,00 € bis max. 10,00 €

  • Dazwischen gilt die „10% vom Fahrpreis-Regelung„

  • Sind Sie im Besitz eines Zuzahlungsbefreiungsausweises, dann entfällt für Sie die Zuzahlung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Was bedeutet 24/7 Erreichbarkeit?

Gerne stehen wir Ihnen 24 Stunden an 7 Tagen die Woche zur Verfügung, wenn Sie rechtzeitig ein Taxi bei uns bestellen.

Aus personellen Gründen sind wir nicht immer telefonisch erreichbar, aber auf Bestellung immer für Sie da!

Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft (BG)?

Ist der Kostenträger Ihrer Verordnung zur Krankenbeförderung eine Berufsgenossenschaft? Wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder unter einer anerkannten Berufskrankheit leiden, müssen Sie keine Zuzahlung für Ihre Krankenbeförderung tragen. Die Fahrtkosten werden von der Berufsgenossenschaft übernommen – hierfür ist keine gesonderte Genehmigung fällig.

Haben Sie Kindersitze?

Wir haben für jedes Alter den passenden Sitz, einfach vorher Bescheid geben.

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